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Fachplanung für Brandschutz und Standsicherheit

Vor allem in öffentlich genutzten Gebäuden werden per Verordnung auf gesetzlicher Grundlage Fachplanungen gefordert. Brandschutz und Tragsicherheit sind dabei grundlegende Themen die in heutigen Planungen berücksichtigt werden. Was ist notwendig und wie kann es umgesetzt werden? Mit ihrer Spezialisierung gibt Ihnen die Bauplan GmbH auf Basis behördlicher Verordnungen die richtigen Lösungen.

 

Standsicherheit

Das Tragwerk bestimmt entscheidend die Wirtschaftlichkeit, Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit eines Bauwerkes. Im Rahmen unserer Tätigkeit als Tragwerksplaner decken wir sämtliche Leistungsphasen der HOAI ab.

  • Beratung zur Konstruktion hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit
  • Aufstellung von prüffähigen statischen Berechnungen
  • Anfertigung von Schal- und Bewehrungsplänen
  • Anfertigung von Stahlbau – und Holzbauentwurfszeichnungen
  • Erstellung von Stahlbetonfertigteilwerkplänen und Montageplänen

 

 

Brandschutz

Die Nachweise für den vorbeugenden Brandschutz werden durch den Art. 62 BayBO gefordert. Als Nachweisberechtigte für den Brandschutz (Brandschutzplaner) erstellen wir Brandschutznachweise für alle Arten baulicher Anlagen. Wir achten dabei insbesondere auf praxisorientierte und wirtschaftliche Lösungen ohne dabei die geforderten Schutzziele aus den Augen zu lassen.

Die Aufstellung eines Brandschutznachweises richtet sich hierbei hauptsächlich nach der bauaufsichtlich eingeführten BauVorlV:

  • Angaben über das Brandverhalten von Baustoffen, sowie Feuerwiderstandsfähigkeiten
  • Anforderungen an Bauteile und Einrichtungen, wie Brandwände, Trennwände,
    Decken, Öffnungen zur Rauchableitung etc
  • Darstellung der Nutzungseinheiten und brandschutzrelevante Abstandsflächen
  • Beurteilung der Rettungswege, insbesondere Treppenräume, Flure, Rettungsgeräte
    der Feuerwehr, Maße etc
  • Darstellung der Flächen für die Feuerwehr
  • Bemessung der Löschwasserversorgung und ggf. der Löschwasserrückhaltung
  • Angaben über technische Anlagen zum Brandschutz, wie BMA, Alarmierung, Rauchabzüge etc.
  • Angaben zum Organisatorischen Brandschutz, wie Feuerwehrpläne, Brandschutzordnung, Brandschutzbeauftragte etc
  • Erarbeitung von Abweichungen oder Erleichterungen zum Brandschutz
  • Darstellung von Anpassungs- oder Harmonisierungsverlangen bei Bestandsgebäuden

Bei Bedarf bedienen wir uns dabei auch ingenieurmäßiger Verfahren, wie Brandlastberechnungen, Entrauchungsberechnungen oder Bemessungen von Bauteilen im Brandfall.